Wie arbei­ten wir?

Wie arbei­ten wir?

Seit vie­len Jah­ren schät­zen unse­re Kun­din­nen und Kun­den im öst­li­chen Ruhr­ge­biet und Süd­west­fa­len unse­re zuver­läs­si­ge Not­dienst­ver­tre­tung. Um die­se Qua­li­tät dau­er­haft gewähr­leis­ten zu kön­nen, benö­ti­gen wir als Netz­werk Pla­nungs­si­cher­heit bei der Über­nah­me der KV-Diens­­­­­­­te.

Dienst­über­nah­me­ver­trag

Möch­ten Sie Ihren Not­dienst abge­ben oder suchen Sie eine Ver­tre­tung für Ihren KV-Dienst? Dann ist der Dienst­über­nah­me­ver­trag (DÜV) der ers­te Schritt. Sie bil­det die Grund­la­ge unse­rer Zusam­men­ar­beit. Jeden Herbst schlie­ßen wir mit unse­ren Kun­din­nen und Kun­den einen Dienst­über­nah­me­ver­trag für alle haus­ärzt­li­chen KV-Diens­­­te des kom­men­den Jah­res ab. Die­ser umfasst die gesam­te Dienstan­zahl des kom­men den Dienst­jah­res – sowohl haus­ärzt­li­che Sitz­diens­te als auch Fahr­diens­te. Eine Ver­mitt­lung ein­zel­ner KV-Diens­­­te ist nicht mög­lich, da wir als Netz­werk Pla­nungs­si­cher­heit und Kal­ku­lier­bar­keit benö­ti­gen.

Im Dienst­über­nah­me­ver­trag ist die Über­nah­me­pau­scha­le fest­ge­legt. Die­se vari­iert je nach Regi­on und Dienstart (Sit­­z­­­dienst-Ver­­­­­tre­­­tung oder Fahr­­­dienst-Ver­­­­­tre­­­tung) und kann daher nicht pau­schal bezif­fert wer­den. Alle Fei­er­tags­diens­te sind im Paket ohne Auf­preis ent­hal­ten.

Ablauf der Not­dienst­ver­mitt­lun­gen

Mit dem abge­schlos­se­nen DÜV ver­pflich­ten wir uns Ihre KV-Diens­­­te an die Hono­rar­ärz­te und Fach­ärz­te unse­res Netz­wer­kes VNWL zu ver­mit­teln. Im Dezem­ber vor dem begin­nen­den Dienst­jahr wer­den die Diens­te ver­teilt und das orga­ni­sa­to­ri­sche (über­schrei­ben der Diens­te) kann durch das Sekre­ta­ri­at begin­nen. Die Arzt­ver­tre­tung über­nimmt den Dienst zuver­läs­sig. Die im Dienst erbrach­ten ärzt­li­chen Leis­tun­gen rech­net der ver­tre­ten­de Arzt über sei­ne eige­ne Betriebs­stät­ten­num­mer (BSNR) ab. Die Abrech­nung der ver­ein­bar­ten Dienst­über­nah­me­pau­scha­le erfolgt erst nach erbrach­tem Dienst: Der Ver­tre­tungs­arzt lässt dem dienst­ab­ge­ben­den Kol­le­gen über das Sekre­ta­ri­at die Rech­nung zukom­men.

Seit­dem unser Netz­werk besteht, konn­ten wir nach jedem abge­schlos­se­nen DÜV jeden Dienst zuver­läs­sig ver­mit­teln. Unse­re Kun­deninnen und Kun­den schät­zen unse­re kla­re, trans­pa­ren­te und kom­pe­ten­te Zusam­men­ar­beit.

Hin­weis: Da auf­grund aktu­el­ler poli­ti­scher Ände­run­gen die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten im Not­dienst für unse­re Ärz­tin­nen und Ärz­te mini­mal sind, ist eine Diens­­t­­­über­­­­­nah­­­me-Pau­­­scha­­­le not­wen­dig, um das Netz­werk zu erhal­ten. Wir bemü­hen uns jähr­lich, eine fai­re und trag­ba­re Preis­struk­tur für alle Betei­lig­ten zu gestal­ten.